Archiv der Kategorie: Aktuelles
Hinweis zu Führerscheinanträgen
Führerscheinanträge (Neuausstellung, Verlängerung sowie Umtausch in das EU-Scheckkartenformat) können ab sofort eigenständig ausgefüllt werden.
Eine Bestätigung der Meldebehörde, unabhängig davon, ob es um die Gemeinde oder die Verwaltungsgemeinschaft handelt, ist nicht mehr erforderlich.
Die Formulare stehen auf der Homepage des Landkreises Ostallgäu zum Download bereit.
Bürgerservice Ostallgäu: KFZ / Führerschein / Verkehr
Der ausgefüllte Antrag kann wie bisher in der Gemeinde abgegeben werden, um diesen an das Landratsamt weiterzuleiten.
Verabschiedung von Altbürgermeister Helmut Holzheu
Am Freitagabend, den 19. September 2025, fand im Landgasthof Wangerstuben eine feierliche Verabschiedung zu Ehren des ehemaligen 1. Bürgermeisters der Gemeinde Oberostendorf, Herrn Helmut Holzheu, statt.
Geladen waren zahlreiche Wegbegleiter aus seiner Amtszeit: ehemalige und aktive Gemeinderäte, der stellvertretende Landrat Herr Leveringhaus, Vorsitzende der Zweckverbände, Vertreter der Verwaltung, Bürgermeister der Verwaltungsgemeinschaft sowie der umliegenden Gemeinden, Vorstände des Kommunalunternehmens und die Kommandanten der Feuerwehren Oberostendorf und Lengenfeld.
Der Abend war geprägt von herzlichen und anerkennenden Worten. In verschiedenen Ansprachen wurde die Arbeit von Herrn Holzheu gewürdigt und seine Verdienste für die Gemeinde hervorgehoben. Zu den großen Meilensteinen seiner Amtszeit zählten unter anderem der Bau des Dorfgemeinschaftshauses in Gutenberg, der Neubau des Rathauses sowie die erfolgreiche Zusammenlegung der Feuerwehren aus Gutenberg, Unterostendorf und Oberostendorf. Mit persönlichen Anekdoten und dankbaren Rückblicken wurde deutlich, wie sehr sein Wirken das Gemeindeleben geprägt hat.
Den Höhepunkt des Abends bildete die Ernennung von Herrn Helmut Holzheu zum Altbürgermeister der Gemeinde Oberostendorf. Herr Bürgermeister Mayer überreichte die Ehrenurkunde mit den Worten:
„In Anerkennung und Würdigung seiner herausragenden Verdienste wird Herr Helmut Holzheu zum Altbürgermeister der Gemeinde Oberostendorf ernannt. Die Gemeinde Oberostendorf spricht Herrn Helmut Holzheu ihre aufrichtige Dankbarkeit und Anerkennung aus.“

Diese Auszeichnung wurde von allen Anwesenden mit Standing Ovations begleitet.
Sichtlich bewegt bedankte sich Herr Altbürgermeister Holzheu für die große Ehre. Er blickte freudig und auch ein wenig wehmütig auf seine Zeit als Bürgermeister zurück. Besonders die vorzeitige Beendigung seiner zweiten Amtsperiode aus gesundheitlichen Gründen sei für ihn keine leichte Entscheidung gewesen. Dennoch betonte er seinen Stolz auf die gemeinsam erreichten Erfolge und bedankte sich bei allen Weggefährten für die stets gute und konstruktive Zusammenarbeit.
Die Feierstunde endete in einer warmen und dankbaren Atmosphäre. Ein würdiger Abschied für einen Bürgermeister, der Oberostendorf über viele Jahre geprägt hat.
Neuaufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Gemeinbedarfszone Nord mit Feuerwehr, Bauhof und Sportanlagen im Ortsteil Oberostendorf“ gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
öffentliche Informationsveranstaltung Bürgerwind Jengen – Oberostendorf
Am 23. Juli 2025 fand im Zentrum der Vereine in Oberostendorf eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Projekt „Bürgerwind Jengen – Oberostendorf“ statt. 1. Bürgermeister Günter Mayer begrüßte zahlreiche interessierte Bürgerinnen und Bürger und hieß besonders Herrn Robert Sing vom Ingenieurbüro Sing willkommen.
Die Veranstaltung wurde von Frau Dr. Hannah Büttner moderiert. Herr Sing stellte anschaulich den aktuellen Planungsstand vor und erläuterte, wo die sechs potenziellen Windkraftanlagen im Gebiet Jengen-Oberostendorf vorgesehen sind.
Den Bürgerinnen und Bürgern wurde die Möglichkeit geboten, ihre Fragen schriftlich einzureichen. Diese wurden im Laufe des Abends von Herrn Sing ausführlich und fachlich fundiert beantwortet.
Die Veranstaltung bot allen Anwesenden eine wertvolle Gelegenheit, sich umfassend zu informieren und aktiv am Dialog über die zukünftige Energiegewinnung in der Region teilzunehmen.
Hilfe bei psychischen Krisen
Psychische Krisen können jeden Menschen treffen – unabhängig von Alter, Herkunft oder Lebenssituation. In Bayern stehen dafür die Krisendienste als qualifizierte Anlaufstelle zur Verfügung.
Die Krisendienste Bayern bieten rund um die Uhr kostenfreie und anonyme Hilfe durch Fachkräfte aus Psychologie, Psychiatrie und Sozialpädagogik. Sie hören zu, klären gemeinsam mit Betroffenen die aktuelle Situation und zeigen konkrete Wege aus der Krise auf.
Die Unterstützung ist telefonisch sofort erreichbar – je früher Sie Hilfe suchen, desto besser kann geholfen werden. Zudem wird Unterstützung in über 120 Sprachen angeboten.
Weitere Informationen und Telefonnummern finden Sie auf der Website: www.krisendienste.bayern.
Sommerferien 2025 – Ferienpass für Schülerinnen und Schüler
Der Sommer ist nicht mehr weit! Wie jedes Jahr bietet der Kreisjugendring Ostallgäu und der Kreisjugendring Oberallgäu zusammen mit der Familienbeauftragten der Stadt Kaufbeuren den Ferienpass für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre an.
Von gewohnt hoher Qualität sind die über 170 kostenlosen Gutscheine für verschiedene Freizeiteinrichtungen in Kaufbeuren und den Landkreisen Ostallgäu und Oberallgäu, die im Zeitraum vom 01.07. bis 03.10.2025 eingelöst werden können.
Der Sommer im Allgäu wird spannend und abwechslungsreich!
Busse kostenlos
Zudem berechtigt der Ferienpass auch dieses Jahr wieder zur kostenlosen Nutzung aller Busse im gesamten Verbreitungsgebiet (Ostallgäu, Oberallgäu, Kempten, Kaufbeuren und Kleinwalsertal) während der Sommerferien (29.Juli bis 15.September 2025).
Für Vollzeitschüler von 18 bis 21 Jahre gibt es für 8 Euro das Ferienpass-Busticket, das ebenfalls die Nutzung aller Busse erlaubt.
Der Ferienpass ist ab Ende Juni bei den Kreisjugendringen, Familienstützpunkten, Landratsämtern, Stadtverwaltungen, Gemeinden und Verkehrsämtern sowie den Verkaufsstellen der ÖPNV Busunternehmen erhältlich.
Der Preis des Passes liegt bei 8 Euro.
Nähere Infos zum Ferienpass sind ab Mitte Juni auch unter der eigens eingerichteten Webseite www.ferienpass-allgaeu.de zu finden.
Informationen über das Flora-Fauna-Habitat-Artenmonitoring von 2025 bis 2028
Art. 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den Erhaltungszustand der besonders schutzwürdigen Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten (nach Anhang I bzw. II und IV der FFH-RL) von gemeinschaftlichem Interesse zu überwachen (Monitoring). Gemäß Art. 17 der FFH-RL erstellen die Mitgliedstaaten alle sechs Jahre einen Bericht, der die wichtigsten Ergebnisse dieses Monitorings integriert. Die Europäische Kommission bewertet auf der Grundlage dieser Berichte die Fortschritte bei der Verwirklichung in der FFH-RL genannter Ziele.
Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, den Erhaltungszustand der Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten in Deutschland über ein Stichprobenverfahren zu ermitteln und zu dokumentieren. Das Monitoring der Insekten-, Pflanzen-, Amphibien und Reptilienarten erfolgt in Bayern an festen Stichprobenflächen, die jetzt turnusmäßig wieder untersucht werden müssen. Die Probeflächen können sowohl innerhalb als auch außerhalb von FFH-Gebieten liegen.
In unserem Gemeindegebiet befindet sich mindestens eine Probefläche einer oder mehrerer der genannten Artengruppen. Diese Probefläche soll im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Umwelt von April 2025 bis Oktober 2028 begangen und bewertet werden. Die Untersuchungen haben keinerlei Konsequenzen für die Grundeigentümer und Nutzungsberechtigten und führen auch nicht zu Beeinträchtigungen der Flurstücke.
Zuständig für Kartierungen von Lebensraumtypen und Arten des Offenlands ist das Bayerische Landesamt für Umwelt. Für Wald-Lebensraumtypen und manche Arten ist die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft zuständig.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Ostallgäu zur Verfügung.
Neuaufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Gemeinbedarfszone Nord mit Feuerwehr, Bauhof und Sportanlagen im Ortsteil Oberostendorf“ gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Bau GB und zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 1 Bau GB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB
Vermessung in der Gemarkung Oberostendorf
Das Vermessungsamt führt derzeit Vermessungsarbeiten in der Gemarkung Oberostendorf durch. Der zuständige Vermessungstrupp benötigt hierfür Zutritt zu den betroffenen Grundstücken.
Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte müssen den Zutritt erlauben und die Vermessung dulden.
Sollten Fragen oder Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte direkt an das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Marktoberdorf.