Archiv der Kategorie: Aktuelles

Sommerferien 2025 – Ferienpass für Schülerinnen und Schüler

Der Sommer ist nicht mehr weit! Wie jedes Jahr bietet der Kreisjugendring Ostallgäu und der Kreisjugendring Oberallgäu zusammen mit der Familienbeauftragten der Stadt Kaufbeuren den Ferienpass für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre an.
Von gewohnt hoher Qualität sind die über 170 kostenlosen Gutscheine für verschiedene Freizeiteinrichtungen in Kaufbeuren und den Landkreisen Ostallgäu und Oberallgäu, die im Zeitraum vom 01.07. bis 03.10.2025 eingelöst werden können.
Der Sommer im Allgäu wird spannend und abwechslungsreich!

Busse kostenlos
Zudem berechtigt der Ferienpass auch dieses Jahr wieder zur kostenlosen Nutzung aller Busse im gesamten Verbreitungsgebiet (Ostallgäu, Oberallgäu, Kempten, Kaufbeuren und Kleinwalsertal) während der Sommerferien (29.Juli bis 15.September 2025).
Für Vollzeitschüler von 18 bis 21 Jahre gibt es für 8 Euro das Ferienpass-Busticket, das ebenfalls die Nutzung aller Busse erlaubt.

Der Ferienpass ist ab Ende Juni bei den Kreisjugendringen, Familienstützpunkten, Landratsämtern, Stadtverwaltungen, Gemeinden und Verkehrsämtern sowie den Verkaufsstellen der ÖPNV Busunternehmen erhältlich.
Der Preis des Passes liegt bei 8 Euro.


Nähere Infos zum Ferienpass sind ab Mitte Juni auch unter der eigens eingerichteten Webseite www.ferienpass-allgaeu.de zu finden.

Informationen über das Flora-Fauna-Habitat-Artenmonitoring von 2025 bis 2028

Art. 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den Erhaltungszustand der besonders schutzwürdigen Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten (nach Anhang I bzw. II und IV der FFH-RL) von gemeinschaftlichem Interesse zu überwachen (Monitoring). Gemäß Art. 17 der FFH-RL erstellen die Mitgliedstaaten alle sechs Jahre einen Bericht, der die wichtigsten Ergebnisse dieses Monitorings integriert. Die Europäische Kommission bewertet auf der Grundlage dieser Berichte die Fortschritte bei der Verwirklichung in der FFH-RL genannter Ziele.


Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, den Erhaltungszustand der Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten in Deutschland über ein Stichprobenverfahren zu ermitteln und zu dokumentieren. Das Monitoring der Insekten-, Pflanzen-, Amphibien und Reptilienarten erfolgt in Bayern an festen Stichprobenflächen, die jetzt turnusmäßig wieder untersucht werden müssen. Die Probeflächen können sowohl innerhalb als auch außerhalb von FFH-Gebieten liegen.


In unserem Gemeindegebiet befindet sich mindestens eine Probefläche einer oder mehrerer der genannten Artengruppen. Diese Probefläche soll im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Umwelt von April 2025 bis Oktober 2028 begangen und bewertet werden. Die Untersuchungen haben keinerlei Konsequenzen für die Grundeigentümer und Nutzungsberechtigten und führen auch nicht zu Beeinträchtigungen der Flurstücke.


Zuständig für Kartierungen von Lebensraumtypen und Arten des Offenlands ist das Bayerische Landesamt für Umwelt. Für Wald-Lebensraumtypen und manche Arten ist die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft zuständig.


Für weitere Auskünfte steht Ihnen die untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Ostallgäu zur Verfügung.

Neuaufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Gemeinbedarfszone Nord mit Feuerwehr, Bauhof und Sportanlagen im Ortsteil Oberostendorf“ gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Bau GB und zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 1 Bau GB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB

Vermessung in der Gemarkung Oberostendorf

Das Vermessungsamt führt derzeit Vermessungsarbeiten in der Gemarkung Oberostendorf durch. Der zuständige Vermessungstrupp benötigt hierfür Zutritt zu den betroffenen Grundstücken.

Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte müssen den Zutritt erlauben und die Vermessung dulden.

Sollten Fragen oder Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte direkt an das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Marktoberdorf.

Bekanntmachung Bürgermeisterwahl

Anbei können Sie die Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des ersten Bürgermeisters am Sonntag, 30. März 2025 entnehmen.


Das Ergebnis der Wahl wird vom Wahlausschuss am 31.03.2025 um 20 Uhr im Rathaus in öffentlicher Sitzung festgestellt. LINK

Hier geht´s direkt zur Website mit den Stimmenanteilen:

Ergebnisse Wahl des ersten Bürgermeisters in Gemeinde Oberostendorf


Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung Hinweis

Hinweis insb. an Landwirte

Die Gemeinde Oberostendorf weist darauf hin, dass landwirtschaftliche Betriebe mit Viehhaltung ab dem Jahr 2025 hinsichtlich der verbrauchten Abwassermenge nicht mehr anhand eines personalisierten Durchschnittsverbrauchs, sondern über eine Abzugsmenge je Großvieheinheit (20 m³) bewertet werden (§ 10 Abs. 3 BGS-EWS). Dem Gebührenschuldner steht es jedoch frei, anhand geeichter und verplombter Wasserzähler, einen höheren Wasserverbrauch als Abzugsmenge nachzuweisen. Der Abzug ist insoweit begrenzt, als der Wasserverbrauch 35 m³ pro Jahr und Einwohner […] unterschreiten würde (§ 10 Abs. 5 BGS-EWS). Den landwirtschaftlichen Betrieben wird angeraten zu prüfen, ob die Installation eines sog. „Stallwasserzählers“ wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen könnte.

gez. Trautwein

Zweiter Bürgermeister

Hier finden Sie eine Auswahl der Satzungen

Neuwahlen 1. Bürgermeister 2025

Der Gemeinderat hat den 1. Bürgermeister Herrn Helmut Holzheu von seinen Aufgaben nach längerer Krankheit entbunden.

Der scheidende Bürgermeister hat ein kurzes Statement zu seinem vorzeitigen Ausscheiden gefertigt:


Der Gemeinderat hat zudem entschieden, dass ein neuer Bürgermeister wie bisher auch ehrenamtlich tätig sein wird. Der offizielle Terminplan zur Wahl wird im Januar 2025 im Amtsblatt veröffentlicht. Wir gehen derzeit davon aus, dass im Januar/Februar 2025 die Aufstellungsversammlungen der Parteien und Wählergruppen zu den möglichen Kandidaten und Kandidatinnen statt finden werden. Als möglicher Termin für die Wahl eines neuen 1. Bürgermeisters wird derzeit von dem 30. März 2025 mit einer Amtszeit von 7 Jahren ausgegangen, damit die Wahlen 2032 dann wieder im Einklang mit den Gemeinderatswahlen stattfinden können. Ein ehrenamtlicher Bürgermeister muss mindestens 3 Monate vor der Wahl einen Wohnsitz in der Gemeinde haben.

Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG


Termine Aufstellungsversammlungen:

  • Wählergruppe Oberostendorf am 21. Januar 2025, 20:00 Uhr ZDV
  • Bürgerblock Oberostendorf am 02. Februar 2025, 20.00 Uhr Unterer Wirt

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge (LINK)