Archiv der Kategorie: Aktuelles

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung Hinweis

Hinweis insb. an Landwirte

Die Gemeinde Oberostendorf weist darauf hin, dass landwirtschaftliche Betriebe mit Viehhaltung ab dem Jahr 2025 hinsichtlich der verbrauchten Abwassermenge nicht mehr anhand eines personalisierten Durchschnittsverbrauchs, sondern über eine Abzugsmenge je Großvieheinheit (20 m³) bewertet werden (§ 10 Abs. 3 BGS-EWS). Dem Gebührenschuldner steht es jedoch frei, anhand geeichter und verplombter Wasserzähler, einen höheren Wasserverbrauch als Abzugsmenge nachzuweisen. Der Abzug ist insoweit begrenzt, als der Wasserverbrauch 35 m³ pro Jahr und Einwohner […] unterschreiten würde (§ 10 Abs. 5 BGS-EWS). Den landwirtschaftlichen Betrieben wird angeraten zu prüfen, ob die Installation eines sog. „Stallwasserzählers“ wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen könnte.

gez. Trautwein

Zweiter Bürgermeister

Hier finden Sie eine Auswahl der Satzungen

Neuwahlen 1. Bürgermeister 2025

Der Gemeinderat hat den 1. Bürgermeister Herrn Helmut Holzheu von seinen Aufgaben nach längerer Krankheit entbunden.

Der scheidende Bürgermeister hat ein kurzes Statement zu seinem vorzeitigen Ausscheiden gefertigt:


Der Gemeinderat hat zudem entschieden, dass ein neuer Bürgermeister wie bisher auch ehrenamtlich tätig sein wird. Der offizielle Terminplan zur Wahl wird im Januar 2025 im Amtsblatt veröffentlicht. Wir gehen derzeit davon aus, dass im Januar/Februar 2025 die Aufstellungsversammlungen der Parteien und Wählergruppen zu den möglichen Kandidaten und Kandidatinnen statt finden werden. Als möglicher Termin für die Wahl eines neuen 1. Bürgermeisters wird derzeit von dem 30. März 2025 mit einer Amtszeit von 7 Jahren ausgegangen, damit die Wahlen 2032 dann wieder im Einklang mit den Gemeinderatswahlen stattfinden können. Ein ehrenamtlicher Bürgermeister muss mindestens 3 Monate vor der Wahl einen Wohnsitz in der Gemeinde haben.

Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG


Termine Aufstellungsversammlungen:

  • Wählergruppe Oberostendorf am 21. Januar 2025, 20:00 Uhr ZDV
  • Bürgerblock Oberostendorf am 02. Februar 2025, 20.00 Uhr Unterer Wirt

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge (LINK)


Informationen zur Grundsteuerreform

In den kommenden Wochen werden wir mit dem Versand der Grundsteuerbescheide beginnen. Um Ihnen hierzu die bestmögliche Informationsmöglichkeit zu geben erhalten Sie nachfolgende Verweise:

Allgemeine Fragen und Verständnisprobleme zur Grundsteuer erhalten Sie hier:

www.grundsteuer.bayern.de

Außerdem wurde eine Informations-Hotline zur Grundsteuer eingerichtet: 089 / 30 70 00 77

Besetzt von Mo, Do: 09:00-16:00 Uhr, Di, Mi, Fr.: 09:00-13:00 Uhr

Kosten gemäß individuellen Festnetz- oder Mobilfunktarif.

Es handelt sich um eine bayernweite Hotline, die im Zweifel keine Fragen beantworten kann, die den einzelnen Bürger und sein Grundstück und seinen konkreten Bescheid betreffen.

Bei spezifischen Fragen zu Grundstücken, insbesondere Grundsteuermessbetrag oder den Grundsteueräquivalenzbeträgen, können sich Bürger unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich oder elektronisch an das Finanzamt Kaufbeuren mit Außenstelle Füssen wenden (per Brief, über ELSTER – Ihr Online-Finanzamt, oder per Mail an poststelle.fa-kf@finanzamt.bayern.de).

Wenn sich gegenüber der ursprünglichen Grundsteuererklärung mittlerweile Änderungen ergeben haben, zum Beispiel Baumaßnahmen oder Nutzungsänderungen, ist dies über eine Änderungsanzeige dem Finanzamt mitzuteilen.

Informationen finden sich dazu auf der Website www.grundsteuer.bayern.de unter dem Punkt „Anzeige von Änderungen“. Wer die Anzeige nicht über ELSTER online machen kann oder will kann den amtlichen Vordruck sowohl als ausfüllbares PDF im Internet oder als auch als handschriftlich ausfüllbaren Papiervordruck, erhältlich in den Finanzämtern, nutzen.

Hinweise zur Möglichkeit des Einspruchs bzw. zur Anzeige finden Sie auf www.grundsteuer.bayern.de unter „Nach Abgabe der Grundsteuererklärung – was passiert nun?“, dort unter „+ Sie sind der Meinung. Ihr Bescheid ist nicht richtig?“

Neuer Ortsplan in Papierform

Der Faltplan ab sofort abholbereit! Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass der neue Faltplan für Oberostendorf ab sofort bei der Gemeinde zur Abholung bereit liegt. Dieser informative und übersichtliche Plan wurde vom TraditionArt Verlag erstellt und ist ein wertvolles Hilfsmittel für alle Bewohner und Besucher unserer Gemeinde.

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes (sachliche Teil-Flächennutzungsplanänderung „Windenergie“)

Stellungnahmen