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Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung Hinweis

Hinweis insb. an Landwirte

Die Gemeinde Oberostendorf weist darauf hin, dass landwirtschaftliche Betriebe mit Viehhaltung ab dem Jahr 2025 hinsichtlich der verbrauchten Abwassermenge nicht mehr anhand eines personalisierten Durchschnittsverbrauchs, sondern über eine Abzugsmenge je Großvieheinheit (20 m³) bewertet werden (§ 10 Abs. 3 BGS-EWS). Dem Gebührenschuldner steht es jedoch frei, anhand geeichter und verplombter Wasserzähler, einen höheren Wasserverbrauch als Abzugsmenge nachzuweisen. Der Abzug ist insoweit begrenzt, als der Wasserverbrauch 35 m³ pro Jahr und Einwohner […] unterschreiten würde (§ 10 Abs. 5 BGS-EWS). Den landwirtschaftlichen Betrieben wird angeraten zu prüfen, ob die Installation eines sog. „Stallwasserzählers“ wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen könnte.

gez. Trautwein

Zweiter Bürgermeister

Hier finden Sie eine Auswahl der Satzungen

Neuwahlen 1. Bürgermeister 2025

Der Gemeinderat hat den 1. Bürgermeister Herrn Helmut Holzheu von seinen Aufgaben nach längerer Krankheit entbunden.

Der scheidende Bürgermeister hat ein kurzes Statement zu seinem vorzeitigen Ausscheiden gefertigt:


Der Gemeinderat hat zudem entschieden, dass ein neuer Bürgermeister wie bisher auch ehrenamtlich tätig sein wird. Der offizielle Terminplan zur Wahl wird im Januar 2025 im Amtsblatt veröffentlicht. Wir gehen derzeit davon aus, dass im Januar/Februar 2025 die Aufstellungsversammlungen der Parteien und Wählergruppen zu den möglichen Kandidaten und Kandidatinnen statt finden werden. Als möglicher Termin für die Wahl eines neuen 1. Bürgermeisters wird derzeit von dem 30. März 2025 mit einer Amtszeit von 7 Jahren ausgegangen, damit die Wahlen 2032 dann wieder im Einklang mit den Gemeinderatswahlen stattfinden können. Ein ehrenamtlicher Bürgermeister muss mindestens 3 Monate vor der Wahl einen Wohnsitz in der Gemeinde haben.

Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG


Termine Aufstellungsversammlungen:

  • Wählergruppe Oberostendorf am 21. Januar 2025, 20:00 Uhr ZDV
  • Bürgerblock Oberostendorf am 02. Februar 2025, 20.00 Uhr Unterer Wirt

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge (LINK)


Neuer Ortsplan in Papierform

Der Faltplan ab sofort abholbereit! Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass der neue Faltplan für Oberostendorf ab sofort bei der Gemeinde zur Abholung bereit liegt. Dieser informative und übersichtliche Plan wurde vom TraditionArt Verlag erstellt und ist ein wertvolles Hilfsmittel für alle Bewohner und Besucher unserer Gemeinde.

V-mini – der kleine Supermarkt


Oberostendorf hat ab dem 3. Mai 2024 ein neues Highlight – den brandneuen V-mini! Dieser entzückende kleine Laden verspricht eine einzigartige Einkaufsatmosphäre, die zum Verweilen einlädt und das Herz unserer Gemeinde bereichert.

Mit über 3.500 Artikeln im Sortiment ist für jeden etwas dabei. Teilautonomisches Einkaufen macht den Besuch im V-mini für alle zugänglich und bequem.

Als besonderes Highlight bietet der V-mini in Oberostendorf erstmalig eine warme Brotzeittheke an. Von 07:00 bis 14:00 Uhr können Sie sich täglich mit kleinen Köstlichkeiten verwöhnen lassen.

Tauchen Sie ein in diese neue Einkaufsdestination und erleben Sie, wie Einkaufen zu einem wahren Vergnügen wird.