Archiv der Kategorie: Aktuelles

Neuwahlen 1. Bürgermeister 2025

Der Gemeinderat hat den 1. Bürgermeister Herrn Helmut Holzheu von seinen Aufgaben nach längerer Krankheit entbunden.

Der scheidende Bürgermeister hat ein kurzes Statement zu seinem vorzeitigen Ausscheiden gefertigt:


Der Gemeinderat hat zudem entschieden, dass ein neuer Bürgermeister wie bisher auch ehrenamtlich tätig sein wird. Der offizielle Terminplan zur Wahl wird im Januar 2025 im Amtsblatt veröffentlicht. Wir gehen derzeit davon aus, dass im Januar/Februar 2025 die Aufstellungsversammlungen der Parteien und Wählergruppen zu den möglichen Kandidaten und Kandidatinnen statt finden werden. Als möglicher Termin für die Wahl eines neuen 1. Bürgermeisters wird derzeit von dem 30. März 2025 mit einer Amtszeit von 7 Jahren ausgegangen, damit die Wahlen 2032 dann wieder im Einklang mit den Gemeinderatswahlen stattfinden können. Ein ehrenamtlicher Bürgermeister muss mindestens 3 Monate vor der Wahl einen Wohnsitz in der Gemeinde haben.

Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG


Termine Aufstellungsversammlungen:

  • Wählergruppe Oberostendorf am 21. Januar 2025, 20:00 Uhr ZDV
  • Bürgerblock Oberostendorf am 02. Februar 2025, 20.00 Uhr Unterer Wirt

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge (LINK)


Neuer Ortsplan in Papierform

Der Faltplan ab sofort abholbereit! Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass der neue Faltplan für Oberostendorf ab sofort bei der Gemeinde zur Abholung bereit liegt. Dieser informative und übersichtliche Plan wurde vom TraditionArt Verlag erstellt und ist ein wertvolles Hilfsmittel für alle Bewohner und Besucher unserer Gemeinde.

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes (sachliche Teil-Flächennutzungsplanänderung „Windenergie“)

Stellungnahmen

Neue Bauantragsformulare ab 01. März 2024

Am 07. Februar wurden die aktualisierten Bauantragsformulare im Bayerischen Ministerialblatt (BayMBI. 2024 Nr. 61 – BayMBI. 2024 Nr. 61 – Verkündungsplattform Bayern (verkuendung-bayern.de)) bekannt gemacht.

Die Bekanntmachung tritt am 01. März 2024 in Kraft, so dass ab diesem Datum grundsätzlich die neuen Bauantragsformulare zu verwenden sind. Die alten Vordrucke mit Stand Februar 2021 können bis zum 1. April 2024 weiterverwendet werden.

Ab 1. März 2024 werden die überarbeiteten Formulare auf der Homepage des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr unter dem folgenden Link zur Verfügung gestellt werden: Bauantragsformulare – Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (bayern.de).