Kategoriearchiv: Aktuelles

Verabschiedung von Altbürgermeister Helmut Holzheu

Am Freitagabend, den 19. September 2025, fand im Landgasthof Wangerstuben eine feierliche Verabschiedung zu Ehren des ehemaligen 1. Bürgermeisters der Gemeinde Oberostendorf, Herrn Helmut Holzheu, statt.

Geladen waren zahlreiche Wegbegleiter aus seiner Amtszeit: ehemalige und aktive Gemeinderäte, der stellvertretende Landrat Herr Leveringhaus, Vorsitzende der Zweckverbände, Vertreter der Verwaltung, Bürgermeister der Verwaltungsgemeinschaft sowie der umliegenden Gemeinden, Vorstände des Kommunalunternehmens und die Kommandanten der Feuerwehren Oberostendorf und Lengenfeld.

Der Abend war geprägt von herzlichen und anerkennenden Worten. In verschiedenen Ansprachen wurde die Arbeit von Herrn Holzheu gewürdigt und seine Verdienste für die Gemeinde hervorgehoben. Zu den großen Meilensteinen seiner Amtszeit zählten unter anderem der Bau des Dorfgemeinschaftshauses in Gutenberg, der Neubau des Rathauses sowie die erfolgreiche Zusammenlegung der Feuerwehren aus Gutenberg, Unterostendorf und Oberostendorf. Mit persönlichen Anekdoten und dankbaren Rückblicken wurde deutlich, wie sehr sein Wirken das Gemeindeleben geprägt hat.

Den Höhepunkt des Abends bildete die Ernennung von Herrn Helmut Holzheu zum Altbürgermeister der Gemeinde Oberostendorf. Herr Bürgermeister Mayer überreichte die Ehrenurkunde mit den Worten:

„In Anerkennung und Würdigung seiner herausragenden Verdienste wird Herr Helmut Holzheu zum Altbürgermeister der Gemeinde Oberostendorf ernannt. Die Gemeinde Oberostendorf spricht Herrn Helmut Holzheu ihre aufrichtige Dankbarkeit und Anerkennung aus.“

Diese Auszeichnung wurde von allen Anwesenden mit Standing Ovations begleitet.

Sichtlich bewegt bedankte sich Herr Altbürgermeister Holzheu für die große Ehre. Er blickte freudig und auch ein wenig wehmütig auf seine Zeit als Bürgermeister zurück. Besonders die vorzeitige Beendigung seiner zweiten Amtsperiode aus gesundheitlichen Gründen sei für ihn keine leichte Entscheidung gewesen. Dennoch betonte er seinen Stolz auf die gemeinsam erreichten Erfolge und bedankte sich bei allen Weggefährten für die stets gute und konstruktive Zusammenarbeit.

Die Feierstunde endete in einer warmen und dankbaren Atmosphäre. Ein würdiger Abschied für einen Bürgermeister, der Oberostendorf über viele Jahre geprägt hat.

Neuaufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Gemeinbedarfszone Nord mit Feuerwehr, Bauhof und Sportanlagen im Ortsteil Oberostendorf“ gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

Hilfe bei psychischen Krisen

Psychische Krisen können jeden Menschen treffen – unabhängig von Alter, Herkunft oder Lebenssituation. In Bayern stehen dafür die Krisendienste als qualifizierte Anlaufstelle zur Verfügung.

Die Krisendienste Bayern bieten rund um die Uhr kostenfreie und anonyme Hilfe durch Fachkräfte aus Psychologie, Psychiatrie und Sozialpädagogik. Sie hören zu, klären gemeinsam mit Betroffenen die aktuelle Situation und zeigen konkrete Wege aus der Krise auf.

Die Unterstützung ist telefonisch sofort erreichbar – je früher Sie Hilfe suchen, desto besser kann geholfen werden. Zudem wird Unterstützung in über 120 Sprachen angeboten.

Weitere Informationen und Telefonnummern finden Sie auf der Website: www.krisendienste.bayern.

Vermessung in der Gemarkung Oberostendorf

Das Vermessungsamt führt derzeit Vermessungsarbeiten in der Gemarkung Oberostendorf durch. Der zuständige Vermessungstrupp benötigt hierfür Zutritt zu den betroffenen Grundstücken.

Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte müssen den Zutritt erlauben und die Vermessung dulden.

Sollten Fragen oder Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte direkt an das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Marktoberdorf.

Bekanntmachung Bürgermeisterwahl

Anbei können Sie die Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des ersten Bürgermeisters am Sonntag, 30. März 2025 entnehmen.


Das Ergebnis der Wahl wird vom Wahlausschuss am 31.03.2025 um 20 Uhr im Rathaus in öffentlicher Sitzung festgestellt. LINK

Hier geht´s direkt zur Website mit den Stimmenanteilen:

Ergebnisse Wahl des ersten Bürgermeisters in Gemeinde Oberostendorf


Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung Hinweis

Hinweis insb. an Landwirte

Die Gemeinde Oberostendorf weist darauf hin, dass landwirtschaftliche Betriebe mit Viehhaltung ab dem Jahr 2025 hinsichtlich der verbrauchten Abwassermenge nicht mehr anhand eines personalisierten Durchschnittsverbrauchs, sondern über eine Abzugsmenge je Großvieheinheit (20 m³) bewertet werden (§ 10 Abs. 3 BGS-EWS). Dem Gebührenschuldner steht es jedoch frei, anhand geeichter und verplombter Wasserzähler, einen höheren Wasserverbrauch als Abzugsmenge nachzuweisen. Der Abzug ist insoweit begrenzt, als der Wasserverbrauch 35 m³ pro Jahr und Einwohner […] unterschreiten würde (§ 10 Abs. 5 BGS-EWS). Den landwirtschaftlichen Betrieben wird angeraten zu prüfen, ob die Installation eines sog. „Stallwasserzählers“ wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen könnte.

gez. Trautwein

Zweiter Bürgermeister

Hier finden Sie eine Auswahl der Satzungen

Neuwahlen 1. Bürgermeister 2025

Der Gemeinderat hat den 1. Bürgermeister Herrn Helmut Holzheu von seinen Aufgaben nach längerer Krankheit entbunden.

Der scheidende Bürgermeister hat ein kurzes Statement zu seinem vorzeitigen Ausscheiden gefertigt:


Der Gemeinderat hat zudem entschieden, dass ein neuer Bürgermeister wie bisher auch ehrenamtlich tätig sein wird. Der offizielle Terminplan zur Wahl wird im Januar 2025 im Amtsblatt veröffentlicht. Wir gehen derzeit davon aus, dass im Januar/Februar 2025 die Aufstellungsversammlungen der Parteien und Wählergruppen zu den möglichen Kandidaten und Kandidatinnen statt finden werden. Als möglicher Termin für die Wahl eines neuen 1. Bürgermeisters wird derzeit von dem 30. März 2025 mit einer Amtszeit von 7 Jahren ausgegangen, damit die Wahlen 2032 dann wieder im Einklang mit den Gemeinderatswahlen stattfinden können. Ein ehrenamtlicher Bürgermeister muss mindestens 3 Monate vor der Wahl einen Wohnsitz in der Gemeinde haben.

Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG


Termine Aufstellungsversammlungen:

  • Wählergruppe Oberostendorf am 21. Januar 2025, 20:00 Uhr ZDV
  • Bürgerblock Oberostendorf am 02. Februar 2025, 20.00 Uhr Unterer Wirt

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge (LINK)


Neuer Ortsplan in Papierform

Der Faltplan ab sofort abholbereit! Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass der neue Faltplan für Oberostendorf ab sofort bei der Gemeinde zur Abholung bereit liegt. Dieser informative und übersichtliche Plan wurde vom TraditionArt Verlag erstellt und ist ein wertvolles Hilfsmittel für alle Bewohner und Besucher unserer Gemeinde.