Friedhöfe

Kommunale Friedhöfe

Mit ihren Friedhöfen und sonstigen Bestattungseinrichtungen (zum Beispiel Leichenhäuser, Feuerbestattungsanlagen) erfüllen die Gemeinden die Aufgabe der schicklichen Totenbestattung, die ihnen in der Verfassung zugewiesen wird. Sie sind nach dem Bestattungsgesetz verpflichtet, Bestattungseinrichtungen zur Verfügung zu stellen, soweit dafür ein öffentliches Bedürfnis besteht. Dabei werden sie in eigener Verantwortung tätig und legen die Einzelheiten zur Nutzung ihres Friedhofs in ihrer Satzung fest. Dort sind zum Beispiel die Friedhofsgebühren und Regelungen zu den Nutzungsrechten an Gräbern zu erfahren.
Gemeinden sind nicht nur Träger von Friedhöfen, sondern haben auch die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die bestattungsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Das betrifft den Umgang mit dem Leichnam vom Zeitpunkt des Todes an bis zur Beisetzung oder Überführung des Verstorbenen. Für Fachfragen des Bestattungswesens ist das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zuständig. Die Formalitäten der Beurkundung werden für unser gesamtes Gemeindegebiet in dem Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf bearbeitet.


 Friedhofs- und Bestattungssatzung Oberostendorf

1. Änderungssatzung Friedhof und Bestattung vom 13.11.2020

 Friedhofsgebührensatzung vom 13.11.2020

Für weitere Informationen zu den Möglichkeiten der Erdbestattung, auch Urnenbestattung, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der Gemeinde Oberostendorf.

In Oberostendorf gibt es einen alten Friedhof an der Pfarrkirche und einen neuen Friedhof. In Gutenberg und Lengenfeld sind die Friedhöfe an die Kirchen angegliedert. Die Benutzung der Friedhöfe ist an keinerlei Konfession gebunden.

Landkreis Ostallgäu