Am 07. Februar wurden die aktualisierten Bauantragsformulare im Bayerischen Ministerialblatt (BayMBI. 2024 Nr. 61 – BayMBI. 2024 Nr. 61 – Verkündungsplattform Bayern (verkuendung-bayern.de)) bekannt gemacht.
Die Bekanntmachung tritt am 01. März 2024 in Kraft, so dass ab diesem Datum grundsätzlich die neuen Bauantragsformulare zu verwenden sind. Die alten Vordrucke mit Stand Februar 2021 können bis zum 1. April 2024 weiterverwendet werden.
Ab 1. März 2024 werden die überarbeiteten Formulare auf der Homepage des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr unter dem folgenden Link zur Verfügung gestellt werden: Bauantragsformulare – Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (bayern.de).