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Informationen über das Flora-Fauna-Habitat-Artenmonitoring von 2025 bis 2028

Art. 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den Erhaltungszustand der besonders schutzwürdigen Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten (nach Anhang I bzw. II und IV der FFH-RL) von gemeinschaftlichem Interesse zu überwachen (Monitoring). Gemäß Art. 17 der FFH-RL erstellen die Mitgliedstaaten alle sechs Jahre einen Bericht, der die wichtigsten Ergebnisse dieses Monitorings integriert. Die Europäische Kommission bewertet auf der Grundlage dieser Berichte die Fortschritte bei der Verwirklichung in der FFH-RL genannter Ziele.


Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, den Erhaltungszustand der Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten in Deutschland über ein Stichprobenverfahren zu ermitteln und zu dokumentieren. Das Monitoring der Insekten-, Pflanzen-, Amphibien und Reptilienarten erfolgt in Bayern an festen Stichprobenflächen, die jetzt turnusmäßig wieder untersucht werden müssen. Die Probeflächen können sowohl innerhalb als auch außerhalb von FFH-Gebieten liegen.


In unserem Gemeindegebiet befindet sich mindestens eine Probefläche einer oder mehrerer der genannten Artengruppen. Diese Probefläche soll im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Umwelt von April 2025 bis Oktober 2028 begangen und bewertet werden. Die Untersuchungen haben keinerlei Konsequenzen für die Grundeigentümer und Nutzungsberechtigten und führen auch nicht zu Beeinträchtigungen der Flurstücke.


Zuständig für Kartierungen von Lebensraumtypen und Arten des Offenlands ist das Bayerische Landesamt für Umwelt. Für Wald-Lebensraumtypen und manche Arten ist die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft zuständig.


Für weitere Auskünfte steht Ihnen die untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Ostallgäu zur Verfügung.

Neuaufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Gemeinbedarfszone Nord mit Feuerwehr, Bauhof und Sportanlagen im Ortsteil Oberostendorf“ gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Bau GB und zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 1 Bau GB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB

Vermessung in der Gemarkung Oberostendorf

Das Vermessungsamt führt derzeit Vermessungsarbeiten in der Gemarkung Oberostendorf durch. Der zuständige Vermessungstrupp benötigt hierfür Zutritt zu den betroffenen Grundstücken.

Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte müssen den Zutritt erlauben und die Vermessung dulden.

Sollten Fragen oder Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte direkt an das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Marktoberdorf.

Informationen zur Grundsteuerreform

In den kommenden Wochen werden wir mit dem Versand der Grundsteuerbescheide beginnen. Um Ihnen hierzu die bestmögliche Informationsmöglichkeit zu geben erhalten Sie nachfolgende Verweise:

Allgemeine Fragen und Verständnisprobleme zur Grundsteuer erhalten Sie hier:

www.grundsteuer.bayern.de

Außerdem wurde eine Informations-Hotline zur Grundsteuer eingerichtet: 089 / 30 70 00 77

Besetzt von Mo, Do: 09:00-16:00 Uhr, Di, Mi, Fr.: 09:00-13:00 Uhr

Kosten gemäß individuellen Festnetz- oder Mobilfunktarif.

Es handelt sich um eine bayernweite Hotline, die im Zweifel keine Fragen beantworten kann, die den einzelnen Bürger und sein Grundstück und seinen konkreten Bescheid betreffen.

Bei spezifischen Fragen zu Grundstücken, insbesondere Grundsteuermessbetrag oder den Grundsteueräquivalenzbeträgen, können sich Bürger unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich oder elektronisch an das Finanzamt Kaufbeuren mit Außenstelle Füssen wenden (per Brief, über ELSTER – Ihr Online-Finanzamt, oder per Mail an poststelle.fa-kf@finanzamt.bayern.de).

Wenn sich gegenüber der ursprünglichen Grundsteuererklärung mittlerweile Änderungen ergeben haben, zum Beispiel Baumaßnahmen oder Nutzungsänderungen, ist dies über eine Änderungsanzeige dem Finanzamt mitzuteilen.

Informationen finden sich dazu auf der Website www.grundsteuer.bayern.de unter dem Punkt „Anzeige von Änderungen“. Wer die Anzeige nicht über ELSTER online machen kann oder will kann den amtlichen Vordruck sowohl als ausfüllbares PDF im Internet oder als auch als handschriftlich ausfüllbaren Papiervordruck, erhältlich in den Finanzämtern, nutzen.

Hinweise zur Möglichkeit des Einspruchs bzw. zur Anzeige finden Sie auf www.grundsteuer.bayern.de unter „Nach Abgabe der Grundsteuererklärung – was passiert nun?“, dort unter „+ Sie sind der Meinung. Ihr Bescheid ist nicht richtig?“

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes (sachliche Teil-Flächennutzungsplanänderung „Windenergie“)

Stellungnahmen

Starkregen – Infos und Gefahren

Was ist Starkregen?

Von Starkregen spricht man, wenn es in kurzer Zeit intensiv regnet, das heißt beispielsweise 60 Liter pro Quadratmeter in weniger als einer halben Stunde. Durch die Erderhitzung nehmen Starkregenereignisse zu und sie sind oft heftiger als in der Vergangenheit. Im Ostallgäu kommt es besonders häufig zu Starkregenereignissen.

Welche Gefahr besteht?

Starkregen kann zu plötzlichen und unerwarteten Überschwemmungen führen, dafür sind keine Bäche und Flüsse notwendig. Das heißt, es können Keller volllaufen, aber auch ganze Straßenzüge überschwemmt und Autos mitgerissen werden. Besondere Gefahr besteht, weil sich das Wasser in extrem kurzer Zeit sammelt und keine kurzfristigen Sicherungsmaßnahmen, wie zum Beispiel bei einem sich anbahnenden Hochwasser, möglich sind.

Wie muss ich mich bei einem Ereignis verhalten?

  • Betreten Sie keine Kellerräume oder Tiefgaragen – diese können binnen Sekunden zur Falle werden.
  • Schalten Sie den Strom aus, sofern der Sicherungskasten noch zu erreichen ist.
  • Bringen Sie sich und Hilfsbedürftige in Sicherheit – Eigenschutz geht vor!
  • Bei akuter Gefahr rufen Sie die 112, z.B.
    • wenn Sie den Strom nicht mehr abstellen können und der Keller unter Wasser steht.
    • wenn die Gefahr besteht, dass Schadstoffe (z.B. Öl) austreten.
  • Prüfen Sie Ihre Warn-App auf aktuelle Hinweise oder schalten Sie das Radio ein.
  • Sofern Sie sich dadurch nicht gefährden, dokumentieren Sie die Ereignisse für die Versicherung.

Wie kann ich mich vorbereiten/schützen?

  • Sorgen Sie dafür, dass die Straßeneinlaufschächte vor Ihrem Grundstück regelmäßig gesäubert werden. Saubere Schächte ermöglichen einen schnelleren Ablauf des Oberflächenwassers von der Straße.
  • Installation einer Warn-App Warn-App NINA – BBK (bund.de) oder Katwarn – Warn- und Informationssystem für die Bevölkerung
  • Abschluss einer Elementarschadensversicherung
  • Keine wertvollen Gegenstände im Keller lagern bzw. diese aufständern
  • Rückstausicherung gegen eindringendes Wasser aus der Kanalisation einbauen lassen
  • Barrieren vor Hausöffnungen vorsehen, z.B. höhere Kellerschächte vor Kellerfenstern
  • Weitere bauliche Maßnahmen und Tipps finden Sie hier: Wie schütze ich mein Haus? (hochwasser-pass.info)

Welche Vorkehrung trifft die Gemeinde?

  • Die örtliche Feuerwehr übt immer wieder unterschiedliche Einsatzszenarien.
  • Auf unseren gemeindlichen Flächen sorgen wir für Versickerungsmöglichkeiten und Flächen, die den Regen zurückhalten können.

Wo finde ich weitere Informationen?


Stellenausschreibung für eine Umziehhilfe für Kindergartenkinder (m/w/d) in Gutenberg

Die Gemeinde Oberostendorf sucht

ab September 2024 eine

Umziehhilfe für Kindergartenkinder (m/w/d) in Gutenberg

im Rahmen eines unbefristeten Minijobs. Die Stelle ist mit 6 Wochenstunden ausgeschrieben und wird nach den Vorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) mit den üblichen Sozialleistungen vergütet. Die Arbeitszeit betrifft alle Schultage in Bayern morgens und mittags.

Ihre Mission:

– Kinder am Bus abholen und in den Kindergarten begleiten

– Jacken, Schuhe und Mützen an- und ausziehen

– Mittags nach Hause gleiche Prozedur, nur in umgekehrter Reihenfolge

Vorhandene Superkräfte:

Unendliche Geduld für kleine Knoten in Schnürsenkeln

– Liebe für Kinder und ein großes Herz

Haben Sie das Talent kleine Wirbelwinde in Rekordzeit in Jacken und Schuhe zu stecken? Dann suchen wir genau Sie!

Bitte schicken Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in schriftlicher oder digitaler Form (per E-Mail: anton.trautwein@oberostendorf.com) bis spätestens 30.08.2024. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an den 2.Bürgermeister

Hr. Trautwein unter Tel. 08344/76828-0.

Rathaus Oberostendorf

Kirchstr. 7

86869 Oberostendorf

Stellenausschreibung für Busfahrer (m/w/d) für den Transport der Kindergartenkinder

Die Gemeinde Oberostendorf sucht

ab September 2024 einen Busfahrer (m/w/d) für den Transport der Kindergartenkinder

im Rahmen eines unbefristeten Minijobs. Die Stelle ist mit 6,5 Wochenstunden ausgeschrieben und wird nach den Vorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) mit den üblichen Sozialleistungen vergütet. Die Arbeitszeit betrifft alle Schultage in Bayern morgens und mittags.

Ihre Mission

– Sichere Fahrt der Kinder zur Kita St. Margareta in Gutenberg und zurück

– Gute Laune und ein Lächeln im Bus

– Überblick behalten und für Sicherheit sorgen

Ihre Superkräfte:

Führerschein der Klasse B

– Ein großes Herz für Kinder

– Eine Prise Geduld im täglichen fröhlichen Chaos

Sind Sie bereit, der Held auf vier Rädern für kleine Abenteurer zu werden?

Bitte schicken Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in schriftlicher oder digitaler Form (per E-Mail: anton.trautwein@oberostendorf.com) bis spätestens 30.08.2024. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an den 2.Bürgermeister

Hr. Trautwein unter Tel. 08344/76828-0.

Rathaus Oberostendorf

Kirchstr. 7

86869 Oberostendorf

Straßensperrung am Hochweg Terminverschiebung

Leider können die Arbeiten aufgrund einer defekten Maschine nicht wie geplant durchgeführt werden. Die Sperrung und erste Arbeiten können erst am Montag, 24.06.2024 beginnen.

In dieser Zeit kann es zu Beeinträchtigungen bzw. auch zur Vollsperrung des Teilstücks kommen.

Wir bitten dies bei Ihren Terminplanungen und Lieferdienst Bestellungen zu berücksichtigen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.