In den kommenden Wochen werden wir mit dem Versand der Grundsteuerbescheide beginnen. Um Ihnen hierzu die bestmögliche Informationsmöglichkeit zu geben erhalten Sie nachfolgende Verweise:
Allgemeine Fragen und Verständnisprobleme zur Grundsteuer erhalten Sie hier:
Außerdem wurde eine Informations-Hotline zur Grundsteuer eingerichtet: 089 / 30 70 00 77
Besetzt von Mo, Do: 09:00-16:00 Uhr, Di, Mi, Fr.: 09:00-13:00 Uhr
Kosten gemäß individuellen Festnetz- oder Mobilfunktarif.
Es handelt sich um eine bayernweite Hotline, die im Zweifel keine Fragen beantworten kann, die den einzelnen Bürger und sein Grundstück und seinen konkreten Bescheid betreffen.
Bei spezifischen Fragen zu Grundstücken, insbesondere Grundsteuermessbetrag oder den Grundsteueräquivalenzbeträgen, können sich Bürger unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich oder elektronisch an das Finanzamt Kaufbeuren mit Außenstelle Füssen wenden (per Brief, über ELSTER – Ihr Online-Finanzamt, oder per Mail an poststelle.fa-kf@finanzamt.bayern.de).
Wenn sich gegenüber der ursprünglichen Grundsteuererklärung mittlerweile Änderungen ergeben haben, zum Beispiel Baumaßnahmen oder Nutzungsänderungen, ist dies über eine Änderungsanzeige dem Finanzamt mitzuteilen.
Informationen finden sich dazu auf der Website www.grundsteuer.bayern.de unter dem Punkt „Anzeige von Änderungen“. Wer die Anzeige nicht über ELSTER online machen kann oder will kann den amtlichen Vordruck sowohl als ausfüllbares PDF im Internet oder als auch als handschriftlich ausfüllbaren Papiervordruck, erhältlich in den Finanzämtern, nutzen.
Hinweise zur Möglichkeit des Einspruchs bzw. zur Anzeige finden Sie auf www.grundsteuer.bayern.de unter „Nach Abgabe der Grundsteuererklärung – was passiert nun?“, dort unter „+ Sie sind der Meinung. Ihr Bescheid ist nicht richtig?“