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Anmeldung öffentl. Veranstaltung


Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis mit weiteren Informationen des Freistaates Bayern LINK extern


Wenn Sie eine öffentliche Vergnügung veranstalten wollen, müssen Sie dies der Gemeinde unter Angabe der Art, des Orts und der Zeit der Veranstaltung und der Zahl der zuzulassenden Teilnehmer spätestens eine Woche vorher schriftlich anzeigen. Für regelmäßig wiederkehrende, gleichartige öffentliche Vergnügungen genügt eine einmalige Anzeige. Die Anzeigepflicht gilt nicht für Vergnügungen, die vorwiegend religiösen, künstlerischen, kulturellen, wissenschaftlichen, belehrenden oder erzieherischen Zwecken oder der Wirtschaftswerbung dienen, sofern die Vergnügungen in Räumen stattfinden, die für Veranstaltungen der beabsichtigten Art bestimmt sind.


Formulare


Schöffen gesucht für 2024-28

Merkblatt für Schöffen (externer Link)

Das Schöffenamt in Bayern (externer Link)

§ 31 

Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden.

§ 32 

Unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind:

  1. Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind
  2. Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.

§ 33 

Zu dem Amt eines Schöffen sollen nicht berufen werden:

  1. Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden
  2. Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden
  3. Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen
  4. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind
  5. Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht geeignet sind
  6. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.

§ 34 

(1) Zu dem Amt eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden:

  1. der Bundespräsident
  2. die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung
  3. Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können
  4. Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte
  5. gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer
  6. Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind.

(2) Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten höhere Verwaltungsbeamte bezeichnen, die zu dem Amt eines Schöffen nicht berufen werden sollen.

§ 35 

Die Berufung zum Amt eines Schöffen dürfen ablehnen

  1. Mitglieder des Bundestages, des Bundesrates, des Europäischen Parlaments, eines Landtages oder einer zweiten Kammer
  2. Personen, die a)in zwei aufeinanderfolgenden Amtsperioden als ehrenamtlicher Richter in der Strafrechtspflege tätig gewesen sind, sofern die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste noch andauert, b) in der vorhergehenden Amtsperiode die Verpflichtung eines ehrenamtlichen Richters in der Strafrechtspflege an mindestens vierzig Tagen erfüllt haben oder c) bereits als ehrenamtliche Richter tätig sind
  3. Ärzte, Zahnärzte, Krankenschwestern, Kinderkrankenschwestern, Krankenpfleger und Hebammen
  4. Apothekenleiter, die keinen weiteren Apotheker beschäftigen
  5. Personen, die glaubhaft machen, daß ihnen die unmittelbare persönliche Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderem Maße erschwert
  6. Personen, die das fünfundsechzigste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Ende der Amtsperiode vollendet haben würden
  7. Personen, die glaubhaft machen, daß die Ausübung des Amtes für sie oder einen Dritten wegen Gefährdung oder erheblicher Beeinträchtigung einer ausreichenden wirtschaftlichen Lebensgrundlage eine besondere Härte bedeutet.

§ 36 

(1) Die Gemeinde stellt in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste für Schöffen auf. Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich. Die jeweiligen Regelungen zur Beschlussfassung der Gemeindevertretung bleiben unberührt.

(2) Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Sie muss Familienname, Vornamen, gegebenenfalls einen vom Familiennamen abweichenden Geburtsnamen, Geburtsjahr, Wohnort einschließlich Postleitzahl sowie Beruf der vorgeschlagenen Person enthalten; bei häufig vorkommenden Namen ist auch der Stadt- oder Ortsteil des Wohnortes aufzunehmen.

(3) Die Vorschlagsliste ist in der Gemeinde eine Woche lang zu jedermanns Einsicht aufzulegen. Der Zeitpunkt der Auflegung ist vorher öffentlich bekanntzumachen.

(4) In die Vorschlagslisten des Bezirks des Amtsgerichts sind mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen, wie als erforderliche Zahl von Haupt- und Ersatzschöffen nach § 43 bestimmt sind. Die Verteilung auf die Gemeinden des Bezirks erfolgt durch den Präsidenten des Landgerichts (Präsidenten des Amtsgerichts) in Anlehnung an die Einwohnerzahl der Gemeinden.

Quelle: Bundesamt für Justiz

Jahresrückblick 2022

Ein ereignisreiches Jahr mit Planungen und Großbaustellen geht zu Ende.

Adventszauber Oberostendorf im Dezember 2022


Spannend und aufregend war die Suche nach einem Nachfolger für unseren Hausarzt Dr. Albrecht. Mit einem Werbevideo versuchten wir das Interesse für die Arztpraxis zu wecken. Letztendlich fand sich ein Ärzteehepaar aus den neuen Bundesländern, welche die Praxis übernehmen wird.


Am 27. Januar zerstörte ein Brand ein denkmalgeschütztes Wohnhaus unweit der Kirche, wodurch die Bewohner Dank der großen Hilfsbereitschaft vom Landgasthof Wangerstuben nicht gleich obdachlos wurden.


Im Frühjahr wurden die Planungen für den Gehweg in Gutenberg abgeschlossen und zur Ausschreibung gebracht. Seit Juli laufen die Bauarbeiten und können zum Großteil bis Ende des Jahres abgeschlossen werden.


Im März sangen, spielten und tanzten die Kinder erstmals wieder nach der Coronapause unter der Leitung von Hedwig Stich und Sandra Musikant beim Musical „Friederike Kunterbunt“. Das Musical wurde dreimal mit sehr großem Erfolg vor vollem Saal im ZdV von Kindern für Kinder aufgeführt.


Am ersten Mai stellte der Heimatverein Gutenberg mit vielen Gästen bei herrlichem Sonnenschein und unter der Begleitung des Musikvereins Oberostendorf und den Böllerschützen am Dorfgemeinschaftshaus wieder einen Maibaum auf.


Am Vatertag veranstaltete der Veteranenverein Oberostendorf ein Familien- und Vatertags-Grillen mit einem schönen Rahmenprogramm für die Kinder am ZdV und Sportplatz. An diesem Tag wurde auch das neue MTW der Feuerwehren eingeweiht, übergeben und bei diesem Fest auch gebührend gefeiert.


In Unterostendorf wurde am Hühnerbach das Bachgeländer erneuert, nachdem das alte Geländer schon sehr morsch und dadurch nicht mehr sicher war. In der „Oberostendorfer Straße“ wurden drei neue Straßenlampen aufgestellt und ein provisorischer Gehweg angelegt, um mehr Sicherheit für die Fußgänger, insbesondere für die Kinder, zu schaffen.


Am ersten Juni übernahm der Musikverein Oberostendorf nach längerem Stillstand das ZdV. Ich wünsche dem Verein viel Erfolg und eine glückliche Hand. Mitte Juli wurde bei der FF Lengenfeld mit 19 Kindern und ihren Eltern eine Kinderfeuerwehr gegründet.

Fahnenweihe Gutenberg 2022

Mit einem Jahr Verzögerung konnte der Veteranen- und Kameradschaftsverein Gutenberg sein 100-jähriges Bestehen, in Verbindung mit der Weihe der neu restaurierten Fahne, feiern.


Die Erschließung für das neue Gewerbegebiet begann im September und wird, sofern das Wetter mitspielt, bis Ende Dezember abgeschlossen sein. Die Planungen für das neue Feuerwehrhaus sind abgeschlossen und liegen inzwischen beim Bauamt am Landratsamt Ostallgäu zur Genehmigung.


Am 9. und 11. Dezember findet in der neuen Ortsmitte am Rathaus der erste Adventszauber mit Weihnachtsmarkt und Glühweinständen, organisiert von verschiedenen Vereinen aus dem Gemeindegebiet, statt.


Ich bedanke mich bei allen, die in irgendeiner Weise ehrenamtlich tätig waren, recht herzlich. Allen Mitbürgern und Mitbürgerinnen wünsche ich ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und für das kommende Jahr viel Erfolg und vor allem Gesundheit und weiterhin alles Gute.

Helmut Holzheu, 1. BGM

Kinderfeuerwehr

Am 16.07.2022 wurde die Kinderfeuerwehr ins Leben gerufen. Die Kinderfeuerwehr ist für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren. Die Aktivitäten finden Samstags alle drei Wochen statt. Ab dem 12. Geburtstag ist der Übertritt in die bestehende Jugendfeuerwehr möglich. Organisation und Infos bei Jennifer Kraemer oder Margit Höfle, sowie der Gemeinde Oberostendorf.

Gründung der Kinderfeuerwehr Lengenfeld für Kinder der Gemeinde Oberostendorf

2. Änderung und Erweiterung Bebauungsplan Nr. 11 Gewerbegebiet Ost – Lengenfelder Str.