Bis zum 28. Mai bleiben wenige Auflagen bestehen wie z.B. FFP 2 Pflicht wie bisher. Testpflicht in Schulen und Kitas fällt weg ab dem 01. Mai.
03. April 2022
Die meisten Einschränkungen fallen. Bis zum 30. April bleiben wenige Auflagen bestehen, u.a. Maskenpflicht im ÖPNV, Heimen und Krankenhäusern, Testpflicht in besonderen Einrichtungen. Maskenpflicht in Innenräumen wird nur noch empfohlen.
04. März 2022
Gastronomie und Beherbergung wieder mit 3G möglich. Discos u.a. Betriebe können öffnen mit 2G+ .
17. Februar 2022
Kontaktbeschränkungen privat bei geimpft und genesen entfallen. Weitere Umstufungen.
09. Februar 2022
Sperrzeit von 22 Uhr in der Gastronomie entfällt und bei körpernahen Dienstleistungen (z.B. Friseur) wird 2G jetzt von 3G ersetzt.
12. Januar 2022
Keine weiteren Verschärfungen im Wesentlichen
28. Dezember 2021
Private Treffen beschränkt bei Geimpften/Genesenen max. 10 Personen (<14 zählen nicht mit). Zwischen dem 31. Dezember 2021, 15 Uhr, und dem 1. Januar 2022, 9 Uhr, sind Ansammlungen von mehr als zehn Personen auf öffentlichen publikumsträchtigen Plätzen und in ihrem weiteren Umfeld untersagt. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist in diesem Jahr generell verboten. Die Sylvester Nacht ist von der Sperrzeit 22 Uhr ausgenommen.
15. Dezember 2021
Anpassungen der Richtlinie: z.B. brauchen Personen mit der dritten Impfung (Booster) keinen zusätzlichen Test bei 2G+ mehr (ausgenommen Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen), u.a.
04. Dezember 2021
keine Zuschauer bei großen überregionalen Sportveranstaltungen, 2G auch in der Außengastronomie, Kontaktbeschränkungen Ungeimpfte eigener Hausstand plus zwei Personen
ab 08. Dezember 2G für Ladengeschäfte (Ausnahmen u.a.)
02. Dezember 2021
Lkr. OAL mit Inzidenz an 5 Tagen <1000, Gastronomie und Beherbergung dürfen wieder öffnen u.a.
Lkr. OAL mit Inzidenz >1000, Gastronomie und Beherbergungsbetriebe schließen u.a.
24. November 2021
Geänderte Regelungen in Bayern können anhand der Grafik gesehen werden mit der Unterscheidung Bayernweit und einer Inzidenz über 1000 im Landkreis.
19. November 2021
Zusätzliche Maßnahmen ab 24. November: Sperrstunde ab 22:00 Uhr in der Gastronomie, mehr 2G und 2G plus, Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Bei einer Inzidenz über 1000 Schließung von Hotel und Gastronomie, Sport und weitere Bereiche.
16. November 2021
Verpflichtendes 2G gilt in der Ampelstufe rot künftig auch in der Gastronomie und in der Beherbergung. Bei körpernahen Dienstleistungen gilt weiterhin 3G plus.
11. November 2021
Auf Grund der stark steigenden Infektionszahlen (OAL 640, Bayern 397) und der Auslastung der Intensivbetten (Bayern 655) wird in Bayern erneut der Katastrophenfall ausgerufen.
08. November 2021
Krankenhausampel ist rot (>600 Intensiv in Bayern), ab dem 09.11.2021 geänderte Regeln:
3G (geimpft/genesen/testen) am Arbeitsplatz und bei zehn oder mehr Beschäftigten regelmäßig Tests bei Kontakt mit anderen Personen
3G plus (geimpft/genesen/PCR-Test) für Gastronomie und körpernahe Dienstleistungen
2G (geimpft/genesen) ausgeweitet auf Veranstaltungen, Kultur und Sportveranstaltungen
06. November 2021
Grundsätze zur Krankenhausampel werden angepasst
Oktober 2021
Anpassungen und Regelungen im Indoor Bereich 2G, 3G und 3G+, sowie weitere Streichungen im Bereich der Kontaktdatenerhebung
02. September 2021
Inzidenz nur noch unter/über 35
Kontaktbeschränkungen regelt jetzt die Belegung von Krankenhaus- und Intensivbetten. LINK zur Krankenhausampel.
Bei normaler Maskenpflicht genügt jetzt wieder eine OP Maske
26. August 2021
Ostallgäu ist wieder über 50 (Auszug: 10 Personen privat plus 2G Personen, 25 Personen drinnen und 50 Personen draußen, u.a.; ab 02.09.21 nicht mehr so gültig)
Verlängerung bis mind. 06. Juni 2021 mit Anpassungen
27. April 2021
Geänderte Regelungen, geringe Anpassungen
13. April 2021
Verlängerung der Maßnahmen bis mind. 09. Mai 2021
23. März 2021
Verlängerung der Maßnahmen bis mind. 18. April 2021
15. März 2021
LRA OAL „Notbremse“ Regelungen für einen Wert über 100 treten ab Mittwoch 17. März 2021 wieder in Kraft. Details dazu finden Sie auf der Seite des Landratsamtes Ostallgäu
Ab morgen Treffen mit anderem Haushalt privat oder öffentlich zulässig.
05. Mai 2020
Wegfall der Erforderlichkeit von triftigen Gründen zum Verlassen der Wohnung ab 06. Mai; Weiterer Zeitplan zur Öffnung des öffentlichen Lebens wurde verkündet.
01. Mai 2020
Die Feuerwehren der Gemeinde geben MNS Masken an die Bürger aus. Die Aktion wurde finanziert von dem Kommunalunternehmen Oberostendorf. Nicht abgeholte Kontingente werden an lokale Einrichtungen abgegeben.
Die Erforderlichkeit von triftigen Gründen zum Verlassen der Wohnung werden bis zum 10. Mai verlängert.
Bitte beachten Sie die Bekanntmachung der Gemeinde Oberostendorf. Die Informationen werden an die Haushalte verteilt und angeschlagen.
24. April 2020
Die Beschränkungen des Publikumsverkehres im Rathaus der Gemeinde Oberostendorf werden ab Montag, 4. Mai unter Einhaltung der Hygienerichtlinien aufgehoben.
Gottesdienste aller Glaubensrichtungen ab 4. Mai unter strengen Auflagen erlaubt! Dazu gehören Hygiene-Konzepte, das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung sowie Mindestabstände von zwei Metern zwischen den Gottesdienstbesuchern. Außerdem dürfen die Gottesdienste nicht länger als eine Stunde dauern.
20. April 2020
Die sogenannte Maskenpflicht gilt ab dem 27. April 2020 für Personen ab dem siebten Lebensjahr beim Einkaufen sowie bei der Nutzung von Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs und der hierzu gehörenden Einrichtungen. Bis dahin wird bereits dringend empfohlen, einen solchen Schutz zu tragen. Als „Maske“ kann z.B. auch ein Schal verwendet werden.
In unserer Gemeinde gibt es derzeit 4 bestätigte Corona Infektionen. Der Landkreis Ostallgäu hat eine interaktive Landkreiskarte zu den bestätigten Fällen im Landkreis in Betrieb genommen. Unsere Nachbargemeinde Waal hat aktuell eine erhebliche Steigerung.
Es wird dringend davon abgeraten, am Wochenende Ausflüge in die Berge zu unternehmen. Für die südlichen Gemeinden im Landkreis stellt dies eine erhebliche Belastung dar.
20. März 2020
Der Freistaat Bayern verhängt konkrete Ausgangsbeschränkungen mit Wirkung vom 21. März 2020.
18. März 2020
Beschränkung Rathaus Publikumsverkehr. Die wichtigste Maßnahme zur Eindämmung des Corona-Virus ist Vermeidung von Sozialkontakten. Bürgermeister Hr. Holzheu appelliert deshalb an die Bürger der Gemeinde Oberostendorf ihre Besuche im Rathaus auf absolut notwendige Fälle zu beschränken. „Wir müssen unseren Parteiverkehr in den nächsten Tagen leider erheblich beschränken. Dies tun wir zum Schutz aller Bürgerinnen und Bürger, um die Verbreitung des Corona-Virus so gut wie möglich einzudämmen“ so Bürgermeister Hr. Holzheu: „Bitte sehen Sie derzeit von Besuchen im Rathaus ab und kontaktieren Sie uns zunächst telefonisch unter 08344/76828-0 oder per E-Mail unter: rathaus@oberostendorf.com.“
16. März 2020
Informationen zur Schließung des Kindergarten bis 19. April 2020, der möglichen Notbetreuung und weitere hilfreiche Tipps gibt es auf dem Reiter Kindergarten St. Margaretha
15. März 2020
Todesfälle im Oberallgäu und Neu-Ulm. Das Bayerische Gesundheitsministerium Frau Huml betont nochmals: „Alle Veranstaltungen, die nicht zwingend nötig sind, sollten abgesagt oder verschoben werden. Außerdem sollten alle private Kontakte so weit wie möglich eingeschränkt werden. Ferner sollte auf Reisen jeglicher Art verzichtet werden.“ Der Freistaat Bayern bereitet den Katastrophenfall vor.
14. März 2020
In Buchloe, Kaufbeuren und Umgebung werden viele öffentliche Einrichtungen wie z.B. Eisstadion, Hallenbad, Bücherei, Turnhallen u.a. bis auf weiteres geschlossen.
13. März 2020
Die Bayerische Staatsregierung empfiehlt alle Veranstaltungen abzusagen, die nicht zwingend notwendig sind und grds. Menschenansammlungen zu meiden.
Alle Schulen und Kitas werden geschlossen. Im gesamten Landkreis Ostallgäu gilt ab Montag, 16. März 2020, für die Busse bis zum Ende der regulären Osterferien am 19. April 2020 der Ferienfahrplan.
Anmeldetag Kindergarten St. Margaretha ist abgesagt. Für Anmeldungen dieses Formular verwenden und dem Kindergarten bis 17.04.2020 zusenden.
Die Bürgerversammlungen im Gemeindegebiet werden aktuell auf den Zeitraum nach Ostern verschoben
11. März 2020
Erster Corona Fall in Kaufbeuren, nach Marktoberdorf und Füssen
LRA Ostallgäu, Stadt Kaufbeuren, LRA Oberallgäu und Stadt Kempten verhängen ein Betretungsverbot für Besucher in Heimen und Krankenhäusern
Verbot von Veranstaltung mit mehr als 500 Teilnehmern. Empfehlung für Veranstaltungen ab 100 Teilnehmern in Innenräumen freiwillig absagen oder verschieben.