Coronavirus Einschränkungen

Keine aktuelle Fortschreibung mehr…

04. März 2022

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Keine aktuelle Fortschreibung mehr ab 2023

  • 11. November 2022
    • Ab 16. November keine generelle Isolationspflicht (Quarantäne) mehr bei positiv getesteten Personen u.a.

    • 28. Juni 2022
    • Verordnung verlängert bis 30. Juli. Im ÖPNV reicht jetzt auch eine OP Maske. FFP wird jedoch empfohlen.

    • 28. Mai 2022
    • In Krankenhäusern und Heimen reicht jetzt eine OP Maske. FFP2 Maske im ÖPNV bleibt bestehen. Verordnung verlängert bis 25. Juni.

    • 26. April 2022
    • Bis zum 28. Mai bleiben wenige Auflagen bestehen wie z.B. FFP 2 Pflicht wie bisher. Testpflicht in Schulen und Kitas fällt weg ab dem 01. Mai.

    • 03. April 2022
    • Die meisten Einschränkungen fallen. Bis zum 30. April bleiben wenige Auflagen bestehen, u.a. Maskenpflicht im ÖPNV, Heimen und Krankenhäusern, Testpflicht in besonderen Einrichtungen. Maskenpflicht in Innenräumen wird nur noch empfohlen.

    • 04. März 2022
    • Gastronomie und Beherbergung wieder mit 3G möglich. Discos u.a. Betriebe können öffnen mit 2G+ .

    • 17. Februar 2022
    • Kontaktbeschränkungen privat bei geimpft und genesen entfallen. Weitere Umstufungen.

    • 09. Februar 2022
    • Sperrzeit von 22 Uhr in der Gastronomie entfällt und bei körpernahen Dienstleistungen (z.B. Friseur) wird 2G jetzt von 3G ersetzt.

    • 12. Januar 2022
    • Keine weiteren Verschärfungen im Wesentlichen

    • 28. Dezember 2021
    • Private Treffen beschränkt bei Geimpften/Genesenen max. 10 Personen (<14 zählen nicht mit). Zwischen dem 31. Dezember 2021, 15 Uhr, und dem 1. Januar 2022, 9 Uhr, sind Ansammlungen von mehr als zehn Personen auf öffentlichen publikumsträchtigen Plätzen und in ihrem weiteren Umfeld untersagt. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist in diesem Jahr generell verboten. Die Sylvester Nacht ist von der Sperrzeit 22 Uhr ausgenommen.

    • 15. Dezember 2021
    • Anpassungen der Richtlinie: z.B. brauchen Personen mit der dritten Impfung (Booster) keinen zusätzlichen Test bei 2G+ mehr (ausgenommen Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen), u.a.

    • 04. Dezember 2021
    • keine Zuschauer bei großen überregionalen Sportveranstaltungen, 2G auch in der Außengastronomie, Kontaktbeschränkungen Ungeimpfte eigener Hausstand plus zwei Personen
    • ab 08. Dezember 2G für Ladengeschäfte (Ausnahmen u.a.)


    • 26. November 2021
    • Lkr. OAL mit Inzidenz >1000, Gastronomie und Beherbergungsbetriebe schließen u.a.

    • 24. November 2021
    • Geänderte Regelungen in Bayern können anhand der Grafik gesehen werden mit der Unterscheidung Bayernweit und einer Inzidenz über 1000 im Landkreis.
    Regelungen in Bayern ab 24. November 2021

    • 19. November 2021
    • Zusätzliche Maßnahmen ab 24. November: Sperrstunde ab 22:00 Uhr in der Gastronomie, mehr 2G und 2G plus, Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Bei einer Inzidenz über 1000 Schließung von Hotel und Gastronomie, Sport und weitere Bereiche.

    • 16. November 2021
    • Verpflichtendes 2G gilt in der Ampelstufe rot künftig auch in der Gastronomie und in der Beherbergung. Bei körpernahen Dienstleistungen gilt weiterhin 3G plus.

    • 11. November 2021
    • Auf Grund der stark steigenden Infektionszahlen (OAL 640, Bayern 397) und der Auslastung der Intensivbetten (Bayern 655) wird in Bayern erneut der Katastrophenfall ausgerufen.

    • 08. November 2021
    • Krankenhausampel ist rot (>600 Intensiv in Bayern), ab dem 09.11.2021 geänderte Regeln:
    • 3G (geimpft/genesen/testen) am Arbeitsplatz und bei zehn oder mehr Beschäftigten regelmäßig Tests bei Kontakt mit anderen Personen
    • 3G plus (geimpft/genesen/PCR-Test) für Gastronomie und körpernahe Dienstleistungen
    • 2G (geimpft/genesen) ausgeweitet auf Veranstaltungen, Kultur und Sportveranstaltungen

    • 06. November 2021
    • Grundsätze zur Krankenhausampel werden angepasst

    • Oktober 2021
    • Anpassungen und Regelungen im Indoor Bereich 2G, 3G und 3G+, sowie weitere Streichungen im Bereich der Kontaktdatenerhebung

    • 02. September 2021
    • Inzidenz nur noch unter/über 35
    • Kontaktbeschränkungen regelt jetzt die Belegung von Krankenhaus- und Intensivbetten. LINK zur Krankenhausampel.
    • Bei normaler Maskenpflicht genügt jetzt wieder eine OP Maske


    • 23. August 2021
    • 3G Regel in Innenräumen bei Inzidenz > 35

    • 01. August 2021
    • 3G Regel für Ein- / Rückreise nach Deutschland…
    • Einreiseanmeldung aus Hochrisiko- und Variantengebiet

    • 29. Juni 2021
    • Weitere Möglichkeiten für viele Lebensbereiche ab dem 01. Juli 2021 nachzulesen HIER Link.

    • 07. Juni 2021
    • Katastrophenfall wird beendet. Weitere Möglichkeiten für alle Lebensbereiche nachzulesen HIER Link.



    • 04. Mai 2021
    • Verlängerung bis mind. 06. Juni 2021 mit Anpassungen

    • 27. April 2021
    • Geänderte Regelungen, geringe Anpassungen

    • 13. April 2021
    • Verlängerung der Maßnahmen bis mind. 09. Mai 2021

    • 23. März 2021
    • Verlängerung der Maßnahmen bis mind. 18. April 2021

    • 15. März 2021
    • LRA OAL „Notbremse“ Regelungen für einen Wert über 100 treten ab Mittwoch 17. März 2021 wieder in Kraft. Details dazu finden Sie auf der Seite des Landratsamtes Ostallgäu
    • Verfügung hier nachzulesen

    • 05. März 2021
    • Verlängerung der Einschränkungen
    • Öffnungsperspektive ab dem 08., 15. und 22. März 2021

    • 10. Februar 2021
    • Verlängerung der Einschränkungen bis 07. März 2021
    • Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen sowie ähnliche Einrichtungen wie z.B. Fahrschulen öffnen stufenweise ab dem 22. Februar 2021
    • Frisöre u.a. Dienstleistungsbetriebe der Körperpflege, Gärtnereien, Garten- und Baumärkte und Blumenläden öffnen ab dem 01. März 2021

    • 20. Januar 2021
    • Verlängerung der Einschränkungen bis 14. Februar 2021

    • 12. Januar 2021
    • FFP2 Maskenpflicht im Einzelhandel und im ÖPNV ab 18. Januar 2021

    • 05. Januar 2021
    • Einschränkungen dauern noch bis mindestens 31. Januar an, alle betroffenen Bereiche bleiben geschlossen.

    • 13. Dezember 2020
    • Erneute Schließungen von vielen zusätzlichen Bereichen ab dem 16. Dezember 2020


    • 16. Juni 2020
    • Aufhebung des Katastrophenfalles ab morgen und weitere Erleichterungen im privaten und öffentlichen Umfeld.

    • 26. Mai 2020
    • Weitere Vorgehensweise zur schrittweisen Inbetriebnahme verschiedener Bereiche veröffentlicht durch die Bayer. Staatsregierung


    • 07. Mai 2020
    • Ab morgen Treffen mit anderem Haushalt privat oder öffentlich zulässig.

    • 05. Mai 2020
    • Wegfall der Erforderlichkeit von triftigen Gründen zum Verlassen der Wohnung ab 06. Mai; Weiterer Zeitplan zur Öffnung des öffentlichen Lebens wurde verkündet.

    • 01. Mai 2020
    • Die Feuerwehren der Gemeinde geben MNS Masken an die Bürger aus. Die Aktion wurde finanziert von dem Kommunalunternehmen Oberostendorf. Nicht abgeholte Kontingente werden an lokale Einrichtungen abgegeben.
    Ausgabestelle MNS Freiwillige Feuerwehr Oberostendorf

    • 29. April 2020
    • Die Erforderlichkeit von triftigen Gründen zum Verlassen der Wohnung werden bis zum 10. Mai verlängert.
    • Bitte beachten Sie die Bekanntmachung der Gemeinde Oberostendorf. Die Informationen werden an die Haushalte verteilt und angeschlagen.
    • 24. April 2020
    • Die Beschränkungen des Publikumsverkehres im Rathaus der Gemeinde Oberostendorf werden ab Montag, 4. Mai unter Einhaltung der Hygienerichtlinien aufgehoben.
    • Gottesdienste aller Glaubensrichtungen ab 4. Mai unter strengen Auflagen erlaubt! Dazu gehören Hygiene-Konzepte, das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung sowie Mindestabstände von zwei Metern zwischen den Gottesdienstbesuchern. Außerdem dürfen die Gottesdienste nicht länger als eine Stunde dauern.

    • 20. April 2020
    • Die sogenannte Maskenpflicht gilt ab dem 27. April 2020 für Personen ab dem siebten Lebensjahr beim Einkaufen sowie bei der Nutzung von Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs und der hierzu gehörenden Einrichtungen. Bis dahin wird bereits dringend empfohlen, einen solchen Schutz zu tragen. Als „Maske“ kann z.B. auch ein Schal verwendet werden.



    • 20. März 2020
    • Der Freistaat Bayern verhängt konkrete Ausgangsbeschränkungen mit Wirkung vom 21. März 2020.

    • 18. März 2020
    • Beschränkung Rathaus Publikumsverkehr. Die wichtigste Maßnahme zur Eindämmung des Corona-Virus ist Vermeidung von Sozialkontakten. Bürgermeister Hr. Holzheu appelliert deshalb an die Bürger der Gemeinde Oberostendorf ihre Besuche im Rathaus auf absolut notwendige Fälle zu beschränken. „Wir müssen unseren Parteiverkehr in den nächsten Tagen leider erheblich beschränken. Dies tun wir zum Schutz aller Bürgerinnen und Bürger, um die Verbreitung des Corona-Virus so gut wie möglich einzudämmen“ so Bürgermeister Hr. Holzheu: „Bitte sehen Sie derzeit von Besuchen im Rathaus ab und kontaktieren Sie uns zunächst telefonisch unter 08344/76828-0 oder per E-Mail unter: rathaus@oberostendorf.com.“

    • 16. März 2020
    • Informationen zur Schließung des Kindergarten bis 19. April 2020, der möglichen Notbetreuung und weitere hilfreiche Tipps gibt es auf dem Reiter Kindergarten St. Margaretha

    • 15. März 2020
    • Todesfälle im Oberallgäu und Neu-Ulm. Das Bayerische Gesundheitsministerium Frau Huml betont nochmals: „Alle Veranstaltungen, die nicht zwingend nötig sind, sollten abgesagt oder verschoben werden. Außerdem sollten alle private Kontakte so weit wie möglich eingeschränkt werden. Ferner sollte auf Reisen jeglicher Art verzichtet werden.“ Der Freistaat Bayern bereitet den Katastrophenfall vor.

    • 14. März 2020
    • In Buchloe, Kaufbeuren und Umgebung werden viele öffentliche Einrichtungen wie z.B. Eisstadion, Hallenbad, Bücherei, Turnhallen u.a. bis auf weiteres geschlossen.

    • 13. März 2020
    • Die Bayerische Staatsregierung empfiehlt alle Veranstaltungen abzusagen, die nicht zwingend notwendig sind und grds. Menschenansammlungen zu meiden.
    • Alle Schulen und Kitas werden geschlossen. Im gesamten Landkreis Ostallgäu gilt ab Montag, 16. März 2020, für die Busse bis zum Ende der regulären Osterferien am 19. April 2020 der Ferienfahrplan.
    • Anmeldetag Kindergarten St. Margaretha ist abgesagt. Für Anmeldungen dieses Formular verwenden und dem Kindergarten bis 17.04.2020 zusenden.

    • 12. März 2020
    • Die Bürgerversammlungen im Gemeindegebiet werden aktuell auf den Zeitraum nach Ostern verschoben

    • 11. März 2020
    • Erster Corona Fall in Kaufbeuren, nach Marktoberdorf und Füssen
    • LRA Ostallgäu, Stadt Kaufbeuren, LRA Oberallgäu und Stadt Kempten verhängen ein Betretungsverbot für Besucher in Heimen und Krankenhäusern
    • Verbot von Veranstaltung mit mehr als 500 Teilnehmern. Empfehlung für Veranstaltungen ab 100 Teilnehmern in Innenräumen freiwillig absagen oder verschieben.

    Lokale Informationen zum Thema: