Verkündung des vorläufigen Ergebnisses der Wahl des ersten Bürgermeisters vom 30. März 2025

Verkündung des vorläufigen Ergebnisses der Wahl des ersten Bürgermeisters vom 30. März 2025
Das amtliche vorläufige Ergebnis der Gemeinde Oberostendorf können Sie hier abrufen:
Wahlbeteiligung !! 90,5 Prozent !!
Anbei können Sie die Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des ersten Bürgermeisters am Sonntag, 30. März 2025 entnehmen.
Hier geht´s direkt zur Website mit den Stimmenanteilen:
Ergebnisse Wahl des ersten Bürgermeisters in Gemeinde Oberostendorf
Der Gemeinderat hat den 1. Bürgermeister Herrn Helmut Holzheu von seinen Aufgaben nach längerer Krankheit entbunden.
Der scheidende Bürgermeister hat ein kurzes Statement zu seinem vorzeitigen Ausscheiden gefertigt:
Der Gemeinderat hat zudem entschieden, dass ein neuer Bürgermeister wie bisher auch ehrenamtlich tätig sein wird. Der offizielle Terminplan zur Wahl wird im Januar 2025 im Amtsblatt veröffentlicht. Wir gehen derzeit davon aus, dass im Januar/Februar 2025 die Aufstellungsversammlungen der Parteien und Wählergruppen zu den möglichen Kandidaten und Kandidatinnen statt finden werden. Als möglicher Termin für die Wahl eines neuen 1. Bürgermeisters wird derzeit von dem 30. März 2025 mit einer Amtszeit von 7 Jahren ausgegangen, damit die Wahlen 2032 dann wieder im Einklang mit den Gemeinderatswahlen stattfinden können. Ein ehrenamtlicher Bürgermeister muss mindestens 3 Monate vor der Wahl einen Wohnsitz in der Gemeinde haben.
Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG
Termine Aufstellungsversammlungen:
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge (LINK)
Hier können Sie die Ergebnisse der Kommunalwahl vom 15. März 2020 abrufen. Es handelt sich zum Teil um externe Links der VG Westendorf:
Die Wahlen zum Bundestag haben am Sonntag, 24.09.2017 statt gefunden. Bei der Gemeinde Oberostendorf wird zwischen fünf verschiedenen Wahlbezirken unterschieden. Es handelt sich dabei um die Ortsteile und die Briefwähler im gesamten Gemeindegebiet. Die lokalen Unterschiede können Sie z.B. auf dem Portal des Landkreises Ostallgäu betrachten: