Aufgrund des derzeitigen Infektionsgeschehens mit der Inzidenz von über 35 im Landkreis gilt bei öffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bis auf weiteres die 3G Regelung.
Wir müssen Sie bitten als Teilnehmer vorzulegen: einen Impfausweis digital oder als Buch/Heft oder eine Bescheinigung über Genesen oder eine Bestätigung über einen negativen Schnelltest (max. 24 h), wahlweise PCR (max. 48 h).