Neuaufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Gemeinbedarfszone Nord mit Feuerwehr, Bauhof und Sportanlagen im Ortsteil Oberostendorf“ gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Bau GB und zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Absatz 1 Bau GB i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB