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SUMMARY:Wahlergebnis Bürgermeisterwahl
DESCRIPTION:1. Die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschli
 eßenden Wahlergebnisses gemäß Art. 19 Abs. 3 des Gemeinde- und Landkrei
 swahlgesetzes (GLKrWG) findet statt am Montag\, 31. März 2025 um 20.00 Uh
 r im Rathaus in Oberostendorf (Bürgersaal)\, Kirchstraße 7\, 86869 Obero
 stendorf. Der Wahlausschuss verhandelt\, berät und entscheidet in öffent
 licher Sitzung\, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit 
 oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen (Art. 17 Abs. 2 G
 LKrWG). In diesen Fällen berät und entscheidet er in nichtöffentlicher 
 Sitzung über den Ausschluss der Öffentlichkeit. Beschlüsse\, die in nic
 htöffentlicher Sitzung gefasst wurden\, werden der Öffentlichkeit bekann
 t gegeben\, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind. So
 llte eine weitere Sitzung notwendig werden\, wird Ort und Zeitpunkt ebenfa
 lls rechtzeitig bekannt gemacht.\n\n2. Form der Verkündung des vorläufig
 en Wahlergebnisses\; Fristbeginn für die Annahme der Wahl. Unter dem Vorb
 ehalt der Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses durch den Wahla
 usschuss wird das ermittelte vorläufige Wahlergebnis durch\n\n2.1 Veröff
 entlichung im Internet unter www.vg-westendorf.de\n\n2.2 öffentlichen Ans
 chlag am Rathaus in Oberostendorf\, Kirchstraße 7\, 86869 Oberostendorf g
 egenüber der Öffentlichkeit verkündet. Für den Beginn der Wochenfrist 
 des Art. 47 Abs. 1 Satz 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz\, binnen der a
 ufgrund eines Wahlvorschlags gewählte Personen schriftlich oder zur Niede
 rschrift bei der Gemeindeverwaltung die Wahl ablehnen können\, ist die un
 ter Nr. 2.2 genannte Form bzw. Art der Verkündung des vorläufigen Wahler
 gebnisses entscheidend.\n\nOberostendorf\, den 14.03.2025 gez. Echtler Gem
 eindewahlleiter
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