Aufgrund des derzeitigen Infektionsgeschehens gilt bei öffentlichen Gemeinderatssitzungen bis auf weiteres: – die 3 G Regelung –-
Wir müssen Sie bitten als Zuhörer vorzulegen, einen · Impfausweis digital oder als Buch/Heft oder · Bescheinigung über Genesen oder · eine Bestätigung über einen negativen Test (max. 24 h). Aufgrund der Einhaltung des Abstandes von 1,5 m kann die Maske am Sitzplatz abgenommen werden.