Aufgrund des derzeitigen Infektionsgeschehen gilt bei öffentlichen Gemeinderatssitzungen bis auf weiteres die 3G Regelung.
Wir müssen Sie bitten als Zuhörer vorzulegen, einen Impfausweis digital oder als Buch/Heft oder eine Bescheinigung über Genesen oder eine Bestätigung über einen negativen Schnelltest (max. 24 h), PCR Test (max. 48 h).
Während der gesamten Sitzung ist eine FFP 2 Maske zu tragen.